Verwaltungsrat
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in jeder Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.
Der Verwaltungsrat besteht aus
a) dem Pfarrer oder dem vom Bischöflichen Generalvikar mit der Leitung der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde Beauftragten als Vorsitzendem,
b) den gewählten Mitgliedern.
Falls der Pfarrer oder der vom Bischöflichen Generalvikar mit der Leitung der Gemeinde betraute Geistliche nicht Vorsitzender des Verwaltungsrates ist, hat er das Recht, beratend an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilzunehmen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats
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