Kirchliche Räte in der Pfarreiengemeinschaft
Taufe und Firmung machen die Christen zu Mitgliedern der Kirche – und statten sie mit allen Rechten und Pflichten aus. Dazu gehört auch, das Leben der Kirche mitzugestalten. Das können sie nicht zuletzt in den kirchlichen Räten.
Auf Ebene der Pfarreien sind dies der Pfarrgemeinderat/Pfarreienrat sowie der Verwaltungsrat.
Damit alle ihre Verantwortung für die Gemeinde auf wirksame Weise wahrnehmen können, gibt es in der Kirche von Anfang an Gremien der gemeinsamen Verantwortung. Die Räte sind dazu da, ein einmütiges Handeln aus dem gemeinsamen Glauben heraus zu ermöglichen.
Aus dem Beschluss „Dienste und Ämter“ der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971 bis 1975)
Die Wahl bzw. Zusammensetzung von -> Pfarreienrat, -> Pfarrgemeinderat Waldesch sowie der -> Verwaltungsräte und des Kirchengemeindeverbands können Sie nachstehendem Schaubild entnehmen.
Pfarreienrat
Der Pfarreienrat ist einerseits das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarreiengemeinschaft und andererseits der für die Pfarreiengemeinschaft vorgesehene Pastoralrat. Er ist dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde, der Verkündigung der Botschaft Jesu Christi, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst am Nächsten verpflichtet und sorgt für die verbindliche Zusammenarbeit der einzelnen Pfarrgemeinden in allen pastoralen Fragen.
Verwaltungsräte und Kirchengemeindeverband
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde.
Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.