Die Pfarreiengemeinschaft Rhens-Spay/Brey-Waldesch auf dem Weg zur Pfarreienfusion

Grundlage: Die Synode von 2013 bis 2016

Von Dezember 2013 bis April 2016 fand im Bistum Trier eine Diözesansynode statt, die „eine intensive Vergewisserung über die Inhalte des christlichen Glaubens und über den Auftrag der Kirche im Bistum Trier anregen und Richtungsentscheidungen für die Seelsorge im Bistum treffen (sollte). Die Beratungen der Synode sollten Orientierung bieten, wie die Christinnen und Christen persönlich und gemeinsam den Weg des Glaubens im Bistum Trier unter den Bedingungen des 3. Jahrtausends gehen können.“ (Bischof Stephan).

Die Diözesansynode hat in sieben Vollversammlungen und in Sitzungen von zehn Sachkommissionen die von Bischof Stefan vorgelegten Themen beraten und Ende April 2016 das Ergebnis ihrer Arbeit in dem abschließenden ->Synodendokument heraus gerufen – Schritte in die Zukunft wagen (pdf-Dokument auf www.bistum-trier.de) zusammengestellt

Ausgehend von den Ergebnissen der Synode hat sich Bischof Stephan mit 24.02.2021 ->Schreiben vom 24.02.2021 (pdf-Dokument auf www.bistum-trier.de) an die Gemeinden gewandt, in welchem er ausführt, wie er sich den weiteren Weg des Bistums in den kommenden Jahren vorstellt.

Reform der Pfarreien auf der Grundlage der Beschlüsse der Diözesansynode

(Nachfolgend sind Auszüge aus dem o.g. Schreiben vom 24.02.2021 kursiv hervorgehoben.)

Ein wesentliches Ergebnis der Synode ist der Aufruf zu einem Prozess diakonischer Kirchenentwicklung.

Dies umfasst auch den Entschluss, weite pastorale Räume einzurichten und darin netzwerkartige Kooperationsformen zu verankern. Dieser Perspektivwechsel soll dazu beitragen, „in den sich verknappenden materiellen und personellen Ressourcen auch Chancen zu entdecken, das Verhältnis von Nähe und Weite neu zu bestimmen und in den Sozialräumen der Menschen aktiv Gemeinde und Kirche zu bilden.“

Die weiten pastoralen Räume wollen auch eine größere Vielfalt kirchlicher Lebensformen ermöglichen, als das bisher vielfach auf der Ebene der Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften der Fall ist. Dabei war für die Synodalen immer klar, dass das kirchliche Leben sich konkret vor Ort ereignet, sei es in den klassischen pfarrlichen Strukturen oder an anderen und neuen „Orten von Kirche“.

Die insoweit von Bischof Stephan getroffenen Grundentscheidungen und Vorgaben bestehen in erster Linie in

  • der Errichtung von 35 Pastoralen Räumen und der schrittweisen Ablösung der bisherigen Dekanate durch die Pastoralen Räume.
  • dem an alle Pfarreien gerichteten Auftrag, sich bis spätestens zum Ende des Jahres 2025 innerhalb der Pastoralen Räume vorzugsweise auf der Ebene der bisher bestehenden Pfarreiengemeinschaften zu neuen Pfarreien zusammenzuschließen.
Pastorale Räume

Für eine Zukunftsfähigkeit unserer Pfarreien muss es eine deutlich verbindlichere und damit wirksamere Vernetzung und Zusammenarbeit geben, damit die Pfarreien den ihnen zugewiesenen Auftrag im Sinne einer stärker erkennbaren missionarischen und diakonischen Kirche wahrnehmen können.

Diesem Anliegen sollen die 35 neu zu errichtenden Pastoralen Räume Rechnung tragen. Sie sollen inhaltlich wie auch strukturell die Realisierung der Beschlüsse der Trierer Diözesansynode befördern und so der pastoralen Entwicklung dienen.

Dazu werden auf der Ebene der Pastoralen Räume sowohl Entscheidungen hinsichtlich der Pastoral und des Personaleinsatzes getroffen, als auch administrative Verfahren verantwortet und gemeinsam mit den Pfarreien vorangebracht. Um dieses Ziel zu erreichen, gewährleisten die Pastoralen Räume eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien sowie mit den überpfarrlichen Einrichtungen und den „Orten von Kirche“.

Die Leitung des Pastoralen Raums obliegt einem Team aus bis zu drei hauptamtlichen Personen. Es trägt zusammen mit allen haupt- und ehrenamtlich Aktiven Sorge dafür, dass die pastorale und kirchliche Entwicklung insgesamt im Sinne der Perspektivwechsel der Diözesansynode sowie des Rahmenleitbilds für die Pfarrei und den Pastoralen Raumbetrieben wird. Um die Verantwortung aller Getauften für das kirchliche Leben deutlicher sichtbar zu machen, wird angestrebt, dass künftig zusätzlich bis zu zwei ehrenamtliche Mitglieder im Leitungsteam tätig werden können.

Den Pfarrern ist die Hirtensorge für die ihnen übertragenen Pfarreien anvertraut.

Die weiteren Priester (Kooperatoren, Kapläne, Subsidiare sowie Priester im kategorialen Dienst), die Diakone, die Gemeindereferentinnen und -referenten, die Pastoralreferentinnen und -referenten werden in Absprache mit der Leitung des Pastoralen Raumes ernannt. Ihr konkreter Einsatz ergibt sich unter Berücksichtigung der diözesanen und arbeitsrechtlichen Vorgaben aus den konkreten pastoralen Bedarfen in den Pfarreien und im Pastoralen Raum.

Um die Zusammenarbeit im Bereich der administrativen Aufgaben der Pfarreien voranzubringen und um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können, schließen sich die Kirchengemeinden innerhalb eines Pastoralen Raumes zu einem Kirchengemeindeverband zusammen. Dieser ist der Empfänger der diözesanen „Schlüsselzuweisungen“ und entscheidet über deren Verteilung im Pastoralen Raum.

Info: Pastoraler Raum Koblenz

Zum 01.01.2022 hat der ->Pastorale Raum Koblenz das bisherige Dekanat Koblenz abgelöst. Zugleich wurde der Kirchengemeindeverband Pastoraler Raum Koblenz gebildet.

Der Pastorale Raum Koblenz umfasst das Gebiet der Städte Koblenz und Bendorf und der Verbandsgemeinden Rhens und Vallendar.

Die Pfarreiengemeinschaft Rhens-Spay/Brey im pastoralen Raum Koblenz
Pastoraler Raum Koblenz (orange hervorgehoben: Gebiet der Pfarreiengemeinschaft Rhens-Spay/Brey-Waldesch)

Im Pastoralen Raum Koblenz konnten in den vergangenen Monaten wichtige Meilensteine umgesetzt werden.

So wurden aus den Pfarreien Mitglieder der Räte entsandt und bilden das Grundgerüst des „Rates des Pastoralen Raumes“.

Als nächster Schritt steht die Durchführung der ersten Synodalversammlung an, die am 28. September 2024 im Berufsförderungswerk Vallendar stattfinden wird (weitere Infos ->hier)

Der Auftrag an die Pfarreien: Fusion

Die Pfarrer und die pfarrlichen Gremien (erhalten) den Auftrag, bis spätestens zum Ende des Jahres 2025 innerhalb der 35 neuen Pastoralen Räume Zusammenschlüsse von Pfarreien im Sinne von Fusionen vorzubereiten.

Ausgangspunkt für diese Zusammenschlüsse ist die Ebene der bestehenden Pfarreiengemeinschaften, da sich in diesen Räumen während der vergangenen Jahre, nicht zuletzt auch durch die Bildung der Kirchengemeindeverbände, bereits eine Zusammenarbeit etabliert hat.

Die Synode hat keinen Hehl daraus gemacht, dass dies bedeutet, Abschied zu nehmen, „von der bisherigen Form der Pfarrei und den damit gegebenen Routinen und Gewohnheiten; von der Vorstellung, dass die bisherigen Pfarreien als pastorale Handlungsebene unverändert fortbestünden; von der Vorstellung, dass alle Pfarreien in ihrem äußeren Erscheinungsbild gleich sein könnten oder sollten.“

In den dazu anstehenden Prozessen kommen den pfarrlichen Gremien und den Organen der Kirchengemeinden zusammen mit den Pfarrern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pastoral eine wesentliche Rolle und Verantwortung zu.

drei Pfarreien
Pfarreinengemeinschaft Rhens-Spay/Brey-Waldesch

Spätestens mit Ablauf des Jahres 2025 müssen die bisher in 172 Pfarreiengemeinschaften zusammengeschlossenen Pfarreien je zu einer Pfarrei fusionieren. 

Unsere Pfarreiengemeinschaft soll zum 1. Januar 2025 fusionieren. D.h., ab diesem Zeitpunkt werden die Pfarreien Rhens, Spay/Brey und Waldesch eine gemeinsame Pfarrei unter einem neuen Namen bilden.

Die Patronate der einzelnen Kirchen ändern sich mit der Fusion nicht: St. Theresia bleibt St. Theresia, St. Lambertus bleibt St. Lambertus, St. Antonius bleibt St. Antonius und St. Margaretha bleibt St. Margaretha.

Es geht nicht darum, das komplette Gemeindeleben zu konzentrieren oder zu zentralisieren. Unsere Kirchen werden weiterhin Orte der Begegnung und des Gebets sein. Aber auch überall dort, wo „Kirche“ in unseren vier Orten durch unsere und mit unseren verschiedenen Gruppen und Teams gelebt wird, wird die neue Pfarrei sein.

Daher braucht es auch weiterhin Menschen, die sich für das kirchliche Leben vor Ort stark machen und engagieren, um das bisherige Angebot (mindestens) aufrecht erhalten zu können.

Der Fusionsprozess wird in fünf Phasen ablaufen, die nachstehend näher erläutert werden.

Die fünf Phasen der Fusion und „Meilensteine“ in unserer Pfarreiengemeinschaft

Informieren Sie sich im Nachfolgenden über die fünf Fusionsphasen mit einigen wichtigen, unsere Pfarreiengemeinschaft betreffenden „Meilensteinen“. Ein Klick auf den Namen der Phase im Schaubild führt Sie zu weiteren Informationen:

Dezember 2021

Vorlauf- und Sondierungsphase

Eine Bestandsaufnahme

April 2024

Anhörungsphase

Der Pfarrer bzw. Dekan beantragt in Abstimmung mit den pastoralen Gremien und den Verwaltungsgremien beim Bischof die Eröffnung des sogenannten Anhörungsverfahrens.

9. Juli 2024

Vorbereitungsphase

Nachdem der Bischof seine Zustimmung zur Einleitung der Fusion erteilt hat, werden in dieser Phase die wichtigsten Themen und Fragestellungen gesammelt, nach Wichtigkeit sortiert und bearbeitet.

1. Januar 2025

Gründungsphase

Die neue Pfarrei und Kirchengemeinde startet mit einer Gründungsfeier.

ab Januar 2025

Aufbauphase

Nach Errichtung der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde startet schließlich deren Aufbau.

In dieser Phase geht es darum, (…) die Situation der Pfarreien, der Pfarreiengemeinschaften und Dekanate zu erheben:

  • Welche Themen, welche Fragen und welche Projekte beschäftigen die Verantwortlichen vor Ort?
  • Wie weit sind die Anliegen der Synode hinsichtlich der künftigen Gestalt der Pfarreien schon vor Ort angekommen?
  • Wie steht es um die personellen und materiellen Möglichkeiten der Pfarreien?
  • Welche konkreten Überlegungen bestehen im Blick auf die vorgesehenen Zusammenschlüsse der Pfarreien?

Es geht mit einem Wort um eine ehrliche Bestandsaufnahme, die sich aus den Fragen speist: Wie können wir heute in einem guten Sinn Kirche Jesu Christi vor Ort sein? Wie und wozu wollen wir künftig Kirche unter und mit den Menschen sein, mit denen wir in unseren Städten und Gemeinden zusammenleben? 

„Meilensteine“ der Vorlauf- und Sondierungsphase in unserer Pfarreiengemeinschaft (aufklappen)

Ende 2021: Einstieg in den Fusionsprozess

Gründung einer Arbeitsgruppe in der Pfarreiengemeinschaft, um unter Berücksichtigung der v.g. Fragen einen Einstieg in den Fusionsprozess zu finden.

September 2022: Gemeinsame Sitzung der Verwaltungsräte mit Vertretern des Synodalbüros in Trier sowie der Rendantur in Koblenz

Zum einen wurden Fragen erörtert, die vor einer Fusion von den Verantwortlichen zu klären sind, zum anderen wurden Gestaltungsmöglichkeiten in Zusammenhang mit der Fusion vorgestellt.

Die Verwaltungsräte haben vereinbart, dass zunächst für jede Pfarrei mit Unterstützung der Rendantur eine Bilanz (Immobilien, Stiftungen, sonstige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Einnahmen/Ausgaben) zum Stichtag 01.01.2023 erstellt werden soll.

Oktober 2022: Bestandsaufnahme aus pastoraler Sicht

In seiner Sitzung hat der Pfarreienrat vereinbart, eine Bestandsaufnahme aus pastoraler Sicht anzugehen. Hierbei ist –  vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzepts im Bistum Trier, welches Einsparungen unumgänglich macht – zu prüfen, was fortgeführt werden soll, was aufzugeben ist und wie man sich entwickeln möchte.

Die Bestandsaufahme obliegt einer aus Mitgliedern des Pfarreienrates bestehenden Arbeitsgruppe.

Für die pastorale Bestandsaufnahme soll u.a. auch eine Statistik (Zahl der Katholiken, Kirchenaustritte, Sterbefälle, Taufen, Kommunionkinder usw.) erstellt werden.

Auch der Pfarrgemeinderat Waldesch ist angehalten, eine pastorale Bestandsaufnahme zu erarbeiten.

September 2023: Vorstellung der Ergebnisse der pastoralen Bestandsaufnahme im Pfarreienrat

siehe ->TOP 4 im Protokoll der Sitzung vom 19.09.2023

18. April 2024: Gemeinsame Sitzung von Pfarreienrat und ->Verbandsvertretung

Unter den Anwesenden eine „Trendabfrage“ zum Zeitpunkt der Fusion (1. Januar 2025 oder 1. Januar 2026) durchgeführt.

Die Mehrheit hat für den 1. Januar 2025 gestimmt. Dekan Darscheid hat daher am 19.04.2024 Bischof Stephan um Eröffnung des Anhörungsverfahrens gebeten.

Bis spätestens zum 31. Mai 2024 sind nun die Voten der verschiedenen Gremien (u.a. Pfarreienrat und Verbandsvertretung) zur Fusion abzugeben und ein Name für die neue (fusionierte) Pfarrei vorzuschlagen.

Weiterhin erfolgte die Gründung einer „Steuerungsgruppe“, um den weiteren Fusionsprozess zu planen, zu organisieren und zu begleiten.

30. April 2024: Bischof Stephan eröffnet das Anhörungsverfahren für unsere Pfarreien

Mit der Eröffnung des Anhörungsverfahrens ist die „Vorlauf- und Sondierungsphase“ abgeschlossen. Nun geht es mit der „Anhörungsphase“ weiter.


Der Pfarrer bzw. Dekan beantragt in Abstimmung mit den pastoralen Gremien und den Verwaltungsgremien (Pfarrgemeinderäte, Kirchengemeinderäte, Pfarreienrat, Pfarrgemeinderat, Verwaltungsräte, Verbandsvertretung) beim Bischof die Eröffnung des sogenannten Anhörungsverfahrens.

Dies soll für unsere Pfarreiengemeinschaft im Frühjahr 2024 erfolgen. Nach der Beantragung bittet der Bischof den Pfarrer und die Gremien, Verantwortliche aus dem Pastoralen Raum und den Priesterrat um Stellungnahmen zur beabsichtigten Fusion.

„Meilensteine“ der Anhörungsphase in unserer Pfarreiengemeinschaft (aufklappen)

30. April 2024: Bischof Stephan eröffnet das Anhörungsverfahren für unsere Pfarreien

Mit der Eröffnung des Anhörungsverfahrens ist die „Vorlauf- und Sondierungsphase“ abgeschlossen. Nun beginnt die „Anhörungsphase“.

3. Mai 2024: konstituierende Sitzung der „Steuerungsgruppe“

Für die Planung der Fusion wurde eine Steuerungsgruppe aus Haupt- und Ehrenamtlichen eingerichtet. Diese Gruppe wird sich u.a. mit folgenden Themen befassen:

  • Vermögensfragen
  • Definition von „Orten von Kirche“
  • Definition von „Lokalen Teams“
  • Vorbereitung der Gründungsfeier
  • Erarbeitung eines „Profils“ für die neue Pfarrei

6. Mai 2024: Gemeinsame Sitzung von Pfarreienrat und ->Verbandsvertretung

Durchführung der Anhörung der Räte:

  • Abgabe eines Votums zur Fusion: Pfarreienrat und Verbandsvertretung haben mehrheitlich für eine Fusion zum 01.01.2025 gestimmt.
  • Abgabe eines Vorschlags zum Namen der neuen Pfarrei: Pfarreienrat und Verbandsvertretung haben mehrheitlich für „Pfarrei Rhens“ als Namen der neuen Pfarrei gestimmt.
  • Entscheidung für einen Wahlmodus bezüglich des neuen Pfarrgemeinderats: Der Pfarreienrat hat einstimmig entschieden, dass der bisherige Pfarreienrat (alt) nach der Fusion den Pfarrgemeinderat (neu) bilden soll. Die nächste Wahl findet dann turnusgemäß Ende 2025 statt.

-> Sitzungsprotokoll

7. Mai 2024: Gemeinsame Sitzung des Pfarrgemeinderats und des Verwaltungsrats Waldesch

Durchführung der Anhörung der Räte:

  • Abgabe eines Votums zur Fusion: Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat haben mehrheitlich gegen eine Fusion zum 01.01.2025 gestimmt.

12. Juni 2024: Information des Pfarreienrates zum Stand des Anhörungsverfahrens

  • Der Pfarrgemeinderat Waldesch hat mehrheitlich die Fusion zum 01.01.2025 abgelehnt. Auf einen Vorschlag für den Namen der neuen Pfarrei hat er verzichtet. Der Pfarrgemeinderat in Waldesch hat bis Ende des Jahres 2024 noch die Möglichkeit, 4 weitere Personen für den Pfarreienrat zu benennen, die dann auch mit Beginn des Jahres 2025 dem Pfarrgemeinderat (neu) angehören.
  • Der Verwaltungsrat Rhens hat mit 5 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen sowohl der Fusion zum 01.01.2025 als auch dem vorgeschlagenen Namen „Pfarrei Rhens“ zugestimmt.
  • Der Verwaltungsrat Spay hat mehrheitlich der Fusion zum 01.01.2025 sowie auch dem vorgeschlagenen Namen „Pfarrei Rhens“ zugestimmt.
  • Der Verwaltungsrat Waldesch hat mehrheitlich die Fusion zum 01.01.2025 abgelehnt.

Anfang Juli 2024: Informationen an alle Gruppen und Teams bezüglich der „Orte von Kirche“ (OvK) und Bitte, sich als OvK registrieren zu lassen.


Auf Grundlage der abgegebenen Stellungnahmen (siehe „Anhörungsphase“) gibt der Bischof seine Zustimmung zur Einleitung der Fusion. Damit beginnt die Vorbereitungsphase.

In dieser Phase werden die wichtigsten Themen und Fragestellungen gesammelt, nach Wichtigkeit sortiert und bearbeitet. Über die bevorstehende Fusion der Pfarreien und Kirchengemeinden zu einer neuen Pfarrei/Kirchengemeinde soll fortlaufend öffentlich informiert werden.

„Meilensteine“ der Vorbereitungsphase in unserer Pfarreiengemeinschaft (aufklappen)

9. Juli 2024: Beginn der Vorbereitungsphase

Mit Schreiben vom 9. Juli hat Domkapitular Msgr. Ottmar Dillenburg Pfarrer Thomas Darscheid und die Räte und Gremien darüber informiert, dass somit alle Voraussetzungen für die Zusammenführung erfüllt sind und Bischof Dr. Stephan Ackermann zum 1. Januar 2025 die neue Pfarrei und Kirchengemeinde errichten wird. Sie wird den Namen „Pfarrei Rhens“ haben.
Eine Steuerungsgruppe sowie die Räte und Gremien arbeiten in verschiedenen Untergruppen daran, die für die Fusion anstehenden Aufgaben zu sichten zu bearbeiten.

15. Juli 2024: Bischöfliche Dekrete

Bischöfliche Dekrete zur


Die neue Pfarrei und Kirchengemeinde startet mit einer Gründungsfeier.

Mit dem Errichtungszeitunkt geht das Vermögen der bisherigen Kirchengemeinden auf die neue Kirchengemeinde über.


Nach Errichtung der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde startet schließlich deren Aufbau, eingebettet in einen Gesamtprozess des pastoralen Planens in Zusammenarbeit mit der Leitung des Pastoralen Raumes unter der Berücksichtigung des Rahmenleitbildes und der Umsetzung der Synodenergebnisse.


Ausführliche Informationen zur Pfarreienfusion finden Sie auch ->hier im Internetauftritt des Bistums Trier (externe Seite).



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