Pfarreienrat
Aufgaben
Unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Bistumssynode und mit Blick auf die pastoralen Hinweise der einzelnen Pfarrgemeinderäte und Kirchengemeinderäte sowie der direkt gewählten und berufenen Mitglieder der betreffenden Pfarreien erarbeitet der Pfarreienrat eine pastorale Planung für die Pfarreiengemeinschaft und verabredet die Aufgaben und die Umsetzung in der Pfarreiengemeinschaft. Der Pfarreienrat sorgt für die verbindliche Zusammenarbeit der einzelnen Pfarrgemeinden in allen pastoralen Fragen.Weiterhin ist er verantwortlich für die Vernetzung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen den Pfarrgemeinden und unterstützt sie bei ihrer Tätigkeit. Der Pfarreienrat erstellt ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit in der Pfarreiengemeinschaft.
Nach Anhörung der Pfarrgemeinderäte sowie der direkt gewählten und berufenen Mitglieder der betreffenden Pfarreien berät der Pfarreienrat auf jeden Fall vor Entscheidungen über:
a) Regelungen der gottesdienstlichen Feiern in der Pfarreiengemeinschaft,
b) die Festlegung der regelmäßigen Gottesdienstzeiten in der Pfarreiengemeinschaft,
c) die Gestaltung des liturgischen Lebens.
Fasst der Pfarreienrat Beschlüsse betreffend die pastoralen Planung für die Pfarreiengemeinschaft oder betreffend die Regelung der gottesdienstlichen Feiern sowie die Gestaltung des liturgischen Lebens in der Pfarreiengemeinschaft, sind diese Beschlüsse verbindlich für den >Pfarrgemeinderat Waldesch.
Rechte
Die Mitglieder des Pfarreienrates tragen zusammen mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das Gemeindeleben in der Pfarreiengemeinschaft.
In allen die Pfarreiengemeinschaft betreffenden Fragen soll der Pfarreienrat, je nach Sachbereichen und unter Beachtung diözesaner Regelungen, beratend oder beschließend mitwirken und für die Durchführung sorgen. Im Bereich des Weltdienstes kann der Pfarreienrat in eigener Verantwortung Entscheidungen treffen und tätig werden. Im Bereich der Pastoral unterstützt der Pfarreienrat den Pfarrer und wirkt beratend mit.
Die Zustimmung des Pfarreienrates ist notwendig vor Entscheidungen über:
a) Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte im Bereich des Weltdienstes;
b) die Gestaltung von Festtagen der Pfarrei;
c) öffentliche Veranstaltungen der Pfarrei.
Der Pfarreienrat ist zu hören vor Entscheidungen über:
a) Regelungen der gottesdienstlichen Feiern in der Pfarrei;
b) die Festlegung der regelmäßigen Gottesdienstzeiten in der Pfarrei;
c) die Gestaltung des liturgischen Lebens;
d) Neubauten, Umbauten oder Nutzung von Kirche, Pfarrhaus und anderen pfarreigenen oder von der Pfarrei genutzten Gebäuden und Anlagen;
e) den Erlass von Hausordnungen für Pfarr- und Jugendheime;
f) die technische und künstlerische Ausstattung der Kirche;
g) die Änderung der Pfarrstruktur.
Der Pfarreienrat ist zu informieren über:
a) die Arbeit des Seelsorgeteams;
b) besondere pastorale Situationen in der Gemeinde;
c) künftig zu erwartende Entwicklungen;
d) die Arbeit und die Beschlüsse überpfarrlicher Gremien;
e) Gesetze und Verordnungen des Bischofs, welche die Pfarrei betreffen.
Zusammensetzung
Amtliche Mitglieder sind der Pfarrer, die weiteren Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einen Seelsorgeauftrag für die Pfarreiengemeinschaft haben.
Die ehrenamtlichen Mitglieder werden direkt gewählt bzw. aus dem ->Pfarrgemeinderat Waldesch delegiert. Zudem erfolgt die Berufung weiterer Mitglieder durch den Pfarrer nach Zustimmung durch die Mehrheit der amtlichen, delegierten und direkt gewählten Mitglieder des Pfarreienrates.
Mitglieder des Pfarreienrates
(jeweils in alphabetischer Reihenfolge)
Hauptamtliche:
- Pfarrer Thomas Darscheid
- Kooperator Guido Lacher
- Gemeindereferentin Birgit Rünz
direkt gewählt:
aus Rhens (Sankt Theresia):
- Alois Börder,
- Brigitte Kron-Heidgen (Schriftführerin),
- Claudia Löhr,
- Simone Rieb (Beisitzerin),
- Harald Schneider,
- Frank Weiland
aus Spay (Sankt Lambertus) und Brey (Filialkirche Sankt Margaretha):
- Robert Augenstein,
- Andrea Brenner (stellvertr. Vorsitzende),
- Birgit Ecker,
- Markus Graf (Vorsitzender),
- Carolin Konopka,
- Karl-Heinz Schuth
Delegierte aus dem -> Pfarrgemeinderat Waldesch (St. Antonius):
- Michael Kraus
- Manfred Wyrwoll (Beisitzer)
Berufene:
- Gerlinde Blaese (Waldesch)
- Ingbert Dengel (Rhens)
- Peter Dennert (Spay/Brey)
- Teresa Grajewski (Waldesch)
- Bernd Lützenkirchen (Rhens)
Abgesandte des Pfarreienrates
… im Verwaltungsrat Rhens: Alois Börder
… im Verwaltungsrat Spay/Brey: Karl-Heinz Schuth
… im Kirchengemeindeverband: Bernd Lützenkirchen
Kontakt zum Pfarreienrat
Markus Graf
Vorsitzender des Pfarreienrates
E-Mail: pfarreienrat_rsbw(at)pfarrgemeinde.info
Sitzungen
Die öffentlichen Sitzungen des Pfarreienrates finden in der Regel alle 2 Monate im Pfarrheim Spay statt.
Nachfolgend finden Sie jeweils zu gegebener Zeit die § 20 Abs. 9 der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte im Bistum Trier und § 4 Abs. 3 der Mustergeschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte im Bistum Trier bekanntzumachende Einladung zur jeweils nächsten Pfarreienratssitzung nebst Tagesordnung sowie die Protokolle der Sitzungen seit Anfang 2022.
Termine
- noch kein Termin bekannt
Die Tagesordnung für die nächste Sitzung finden Sie etwa 14 Tage vor dem jeweiligen Termin nach Klick auf den vorstehenden Termin.