Pfarrgemeinderat

Aufgaben

  • Der Pfarrgemeinderat erarbeitet eine pastorale Planung für die Pfarrei unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Bistumssynode. Auf der Basis dieser pastoralen Planung bestimmt der Pfarrgemeinderat seine Aufgaben und sorgt für die Durchführung.
  • Der Pfarrgemeinderat bemüht sich, das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrei zu entwickeln und die Charismen (Geistesgaben) in der Pfarrei zu entdecken. Er sucht Verantwortliche für die verschiedenen Dienste und unterstützt sie bei ihrer Tätigkeit.
  • Der Pfarrgemeinderat ist mitverantwortlich für ein Netzwerk von Personen, die sich in den Pfarrbezirken um die Anliegen der Menschen und der Pfarrei kümmern; er sorgt für die Unterstützung und Begleitung dieser Kontakt- und Bezugspersonen.
  • Der Pfarrgemeinderat informiert sich über die Arbeit von Gruppen und Verbänden, die in der Pfarrei tätig sind.
  • Der Pfarrgemeinderat wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Kirchengemeinde entsprechend der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte im Bistum Trier

Rechte

Die gewählten und berufenen Mitglieder des Pfarrgemeinderates tragen zusammen mit dem Pfarrer und den im pastoralen Dienst der Pfarrei stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das Gemeindeleben. In allen die Pfarrei betreffenden Fragen soll der Pfarrgemeinderat, je nach Sachbereichen und unter Beachtung diözesaner Regelungen, beratend oder beschließend mitwirken und für die Durchführung sorgen. Im Bereich des Weltdienstes kann der Pfarrgemeinderat in eigener Verantwortung Entscheidungen treffen und tätig werden. Im Bereich der Pastoral unterstützt der Pfarrgemeinderat den Pfarrer und wirkt beratend mit.

Die Zustimmung des Pfarrgemeinderats ist notwendig vor Entscheidungen über:
a) Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte im Bereich des Weltdienstes;
b) die Gestaltung von Festtagen der Pfarrei;
c) öffentliche Veranstaltungen der Pfarrei.

Der Pfarrgemeinderat ist zu hören vor Entscheidungen über:
a) Regelungen der gottesdienstlichen Feiern in der Pfarrei;
b) die Festlegung der regelmäßigen Gottesdienstzeiten in der Pfarrei;
c) die Gestaltung des liturgischen Lebens;
d) Neubauten, Umbauten oder Nutzung von Kirche, Pfarrhaus und anderen pfarreigenen oder von der Pfarrei genutzten Gebäuden und Anlagen;
e) den Erlass von Hausordnungen für Pfarr- und Jugendheime;
f) die technische und künstlerische Ausstattung der Kirche;
g) die Änderung der Pfarrstruktur.

Der Pfarrgemeinderat ist zu informieren über:
a) die Arbeit des Seelsorgeteams;
b) besondere pastorale Situationen in der Gemeinde;
c) künftig zu erwartende Entwicklungen;
d) die Arbeit und die Beschlüsse überpfarrlicher Gremien;
e) Gesetze und Verordnungen des Bischofs, welche die Pfarrei betreffen.

Zusammensetzung

Der Pfarrgemeinderat besteht aus amtlichen, gewählten und berufenen Mitgliedern

Amtliche Mitglieder sind der Pfarrer, die weiteren Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einen Seelsorgeauftrag für die Pfarreiengemeinschaft haben.

Die gewählten Mitglieder werden von den Wahlberechtigten der Pfarrei nach näherer Maßgabe der Wahlordnung unmittelbar und geheim gewählt.

Binnen vier Wochen nach dem Wahltermin für den Pfarrgemeinderat treten die gewählten und amtlichen Mitglieder des Pfarrgemeinderates zu einer vorbereitenden Sitzung (Hinzuwahlsitzung) zusammen. Ziel dieser Sitzung ist es, den Pfarrgemeinderat durch die hinzugewählten Mitglieder zu vervollständigen Die Anzahl der hinzugewählten Mitglieder beträgt höchstens die Hälfte der Anzahl der gewählten Mitglieder

Mitglieder des Pfarrgemeinderats (seit Dezember 2025)

(jeweils in alphabetischer Reihenfolge)

Hauptamtliche

  • Dekan Thomas Darscheid
  • Kooperator Pfarrer Guido Lacher
  • Gemeindereferentin Birgit Rünz

Ehrenamtliche

  • Augenstein, Robert
  • Blaese, Maria Gerlinde
  • Brenner, Andrea
  • Dengel, Ingbert
  • Ecker, Birgit
  • Kraus, Michael
  • Lehnert, Heribert
  • Lützenkirchen, Bernd
  • Rivinius, Christian
  • Weiland, Frank
  • Wilbert, Veronika
Kontakt zum Pfarrgemeinderat

NN
Vorsitzende/r des Pfarreienrates
E-Mail: pfarrgemeinderat(at)pfarrgemeinde.info

Sitzungen

Pfarrheim Spay

Die öffentlichen Sitzungen des Pfarrgemeinderats finden in der Regel alle 2 Monate im Pfarrheim Spay statt.

Nachfolgend finden Sie jeweils zu gegebener Zeit die nach § 20 Abs. 9 der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte im Bistum Trier und § 4 Abs. 3 der Mustergeschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte im Bistum Trier bekanntzumachende Einladung zur jeweils nächsten Pfarrgemeinderatssitzung.

Termine
  • noch kein Termin bekannt
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