Pfarrgemeinderat


Aufgaben

  • Der Pfarrgemeinderat erarbeitet eine pastorale Planung für die Pfarrei unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Bistumssynode. Auf der Basis dieser pastoralen Planung bestimmt der Pfarrgemeinderat seine Aufgaben und sorgt für die Durchführung.
  • Der Pfarrgemeinderat bemüht sich, das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrei zu entwickeln und die Charismen (Geistesgaben) in der Pfarrei zu entdecken. Er sucht Verantwortliche für die verschiedenen Dienste und unterstützt sie bei ihrer Tätigkeit.
  • Der Pfarrgemeinderat ist mitverantwortlich für ein Netzwerk von Personen, die sich in den Pfarrbezirken um die Anliegen der Menschen und der Pfarrei kümmern; er sorgt für die Unterstützung und Begleitung dieser Kontakt- und Bezugspersonen.
  • Der Pfarrgemeinderat informiert sich über die Arbeit von Gruppen und Verbänden, die in der Pfarrei tätig sind.
  • Der Pfarrgemeinderat wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Kirchengemeinde entsprechend der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte im Bistum Trier

Rechte

Die gewählten und berufenen Mitglieder des Pfarrgemeinderates tragen zusammen mit dem Pfarrer und den im pastoralen Dienst der Pfarrei stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das Gemeindeleben. In allen die Pfarrei betreffenden Fragen soll der Pfarrgemeinderat, je nach Sachbereichen und unter Beachtung diözesaner Regelungen, beratend oder beschließend mitwirken und für die Durchführung sorgen. Im Bereich des Weltdienstes kann der Pfarrgemeinderat in eigener Verantwortung Entscheidungen treffen und tätig werden. Im Bereich der Pastoral unterstützt der Pfarrgemeinderat den Pfarrer und wirkt beratend mit.

Die Zustimmung des Pfarrgemeinderats ist notwendig vor Entscheidungen über:
a) Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte im Bereich des Weltdienstes;
b) die Gestaltung von Festtagen der Pfarrei;
c) öffentliche Veranstaltungen der Pfarrei.

Der Pfarrgemeinderat ist zu hören vor Entscheidungen über:
a) Regelungen der gottesdienstlichen Feiern in der Pfarrei;
b) die Festlegung der regelmäßigen Gottesdienstzeiten in der Pfarrei;
c) die Gestaltung des liturgischen Lebens;
d) Neubauten, Umbauten oder Nutzung von Kirche, Pfarrhaus und anderen pfarreigenen oder von der Pfarrei genutzten Gebäuden und Anlagen;
e) den Erlass von Hausordnungen für Pfarr- und Jugendheime;
f) die technische und künstlerische Ausstattung der Kirche;
g) die Änderung der Pfarrstruktur.

Der Pfarrgemeinderat ist zu informieren über:
a) die Arbeit des Seelsorgeteams;
b) besondere pastorale Situationen in der Gemeinde;
c) künftig zu erwartende Entwicklungen;
d) die Arbeit und die Beschlüsse überpfarrlicher Gremien;
e) Gesetze und Verordnungen des Bischofs, welche die Pfarrei betreffen.

Zusammensetzung

Der Pfarrgemeinderat besteht aus amtlichen, gewählten und berufenen Mitgliedern

Amtliche Mitglieder sind der Pfarrer, die weiteren Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einen Seelsorgeauftrag für die Pfarreiengemeinschaft haben.

Die gewählten Mitglieder werden von den Wahlberechtigten der Pfarrei nach näherer Maßgabe der Wahlordnung unmittelbar und geheim gewählt.

Die Berufung weiterer Mitglieder erfolgt durch den Pfarrer nach Zustimmung durch die Mehrheit der amtlichen und gewählten Mitglieder des Pfarrgemeinderates. Die Anzahl der berufenen Mitglieder beträgt höchstens die Hälfte der Anzahl der gewählten Mitglieder

Wichtig zu wissen:

Nach dem bischöflichen Dekret über die Errichtung der Pfarrei und der Kirchengemeinde Rhens vom 15.11.2024 bildet der zum 31.12.2024 bestehende Pfarreienrat den ersten Pfarrgemeinderat der neuen Pfarrei. Die Neuwahl zum Pfarrgemeinderat Rhens wird im November 2025 erfolgen.

Mitglieder des Pfarrgemeinderats

(jeweils in alphabetischer Reihenfolge)

Hauptamtliche:

  • Pfarrer Thomas Darscheid
  • Kooperator Guido Lacher
  • Gemeindereferentin Birgit Rünz

Ehrenamtliche:

aus Rhens (Sankt Theresia):

  • Alois Börder,
  • Ingbert Dengel,
  • Brigitte Kron-Heidgen (Schriftführerin),
  • Claudia Löhr,
  • Bernd Lützenkirchen,
  • Simone Rieb (Beisitzerin),
  • Harald Schneider,
  • Frank Weiland

aus Spay (Sankt Lambertus) und Brey (Filialkirche Sankt Margaretha):

  • Robert Augenstein,
  • Andrea Brenner (stellvertr. Vorsitzende),
  • Peter Dennert,
  • Birgit Ecker,
  • Markus Graf (Vorsitzender),
  • Carolin Konopka,
  • Karl-Heinz Schuth

aus Waldesch (Sankt Antonius)

  • Gerlinde Blaese
  • Teresa Grajewski
  • Michael Kraus
  • Heribert Lehnert
  • Thekla Kleindienst
  • Manfred Wyrwoll (Beisitzer)
Kontakt zum Pfarrgemeinderat

Markus Graf
Vorsitzender des Pfarreienrates
E-Mail: pfarreienrat_rsbw(at)pfarrgemeinde.info

Sitzungen

Pfarrheim Spay

Die öffentlichen Sitzungen des Pfarrgemeinderats finden in der Regel alle 2 Monate im Pfarrheim Spay statt.

Nachfolgend finden Sie jeweils zu gegebener Zeit die § 20 Abs. 9 der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte im Bistum Trier und § 4 Abs. 3 der Mustergeschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte im Bistum Trier bekanntzumachende Einladung zur jeweils nächsten Pfarreienratssitzung nebst Tagesordnung.

Termine
  • noch kein Termin bekannt

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung finden Sie etwa 14 Tage vor dem jeweiligen Termin nach Klick auf den vorstehenden Termin.


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