Kirchliche Räte in der Pfarrei Rhens
Taufe und Firmung machen die Christen zu Mitgliedern der Kirche – und statten sie mit allen Rechten und Pflichten aus. Dazu gehört auch, das Leben der Kirche mitzugestalten. Das können sie nicht zuletzt in den kirchlichen Räten.
Auf Ebene der Pfarreien sind dies der Pfarrgemeinderat sowie der Verwaltungsrat.
Damit alle ihre Verantwortung für die Gemeinde auf wirksame Weise wahrnehmen können, gibt es in der Kirche von Anfang an Gremien der gemeinsamen Verantwortung. Die Räte sind dazu da, ein einmütiges Handeln aus dem gemeinsamen Glauben heraus zu ermöglichen.
Aus dem Beschluss „Dienste und Ämter“ der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971 bis 1975)
Die Wahl bzw. Zusammensetzung des -> Pfarrgemeinderats sowie des -> Verwaltungsrats können Sie nachstehendem Schaubild entnehmen.
Wichtig zu wissen:
Nach dem bischöflichen Dekret über die Errichtung der Pfarrei und der Kirchengemeinde Rhens vom 15.11.2024 bildet der zum 31.12.2024 bestehende Pfarreienrat den ersten Pfarrgemeinderat der neuen Pfarrei. Die Neuwahl zum Pfarrgemeinderat Rhens wird im November 2025 erfolgen.

Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist einerseits das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und Koordinierung des Laienapostolates in der Pfarrei und andererseits der für die Pfarrei vorgesehene Pastoralrat.. Er ist dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde, der Verkündigung der Botschaft Jesu Christi, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst am Nächsten verpflichtet und sorgt für die verbindliche Zusammenarbeit der einzelnen Pfarrgemeinden in allen pastoralen Fragen.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde.
Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.